Aufhebung des Verbots von Pirschfahrten in den Kernzonen der indischen Nationalparks

Tiger im Pench-Nationalpark - © Claudia Neveling
Nachdem der Oberste Gerichtshof Indiens im Juli 2012 ein Verbot von Safaris in die Kernzonen aller 41 Tigerreservate im Land erlassen hatte, wurde diese vorläufige Sperrung pünktlich vor der Wiedereröffnung der Nationalparks nach der Monsunzeit in Oktober aufgehoben. Etliche touristische und Umwelt-Organisationen hatten unmittelbar nach Bekanntmachung energisch gegen die Entscheidung protestiert. Letztenendes würde die Verbannung der Touristen aus den Kerngebieten der Parks den Tigern mehr schaden als schützen: diese wären ohne den aktiven Engagement von Rangern den Wilderern allein überlassen.

Anlass für die umstrittene Maßnahme war das Scheitern klarer Regelungen und Rahmenbedingungen für den Ökotourismus in den Nationalparks, so wie die vom obersten Gerichtshof verlangt wurden. Die Richter würden ihren Beschluss nur dann überdenken, wenn das Umwelt- und Forstministerium eindeutige Richtlinien für Öko-Tourismus, welche auch eingehalten werden, einsetzt. Immer wieder seien vergangene Richtlinien-Vorlagen an den Interessen von Politikern, Tierschützern und Touristikern in den betroffenen Bundestaaten gescheitert.

Diese Voraussetzung sein inzwischen erfüllt. Am 16. Oktober hat der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung widerruft. Tourismus sei in den Kernzonen der Tigerreservate wieder erlaubt, allerdings unter strikter Einhaltung der neuen in Kraft getretenen Richtlinien.

Letztenendes hat das Gerichtsverfahren ein gutes Ende genommen. Wir freuen uns, dass die Ursache der Streitereien behoben werden konnte und dass klare undiskutierbare Rahmenbedingungen für den Schutz der Tiger entstanden sind.


Unsere beiden Tigersafaris 2013 werden plangemäß durchgeführt.

Ihr Team von Planeta Verde

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